Quelle: VDB - https://www.vdb-waffen.de/de/service/rund_um_den_waffenkauf/bestimmungen_fuer_die_jaeger.html

Der Kleine Waffenschein

Der Kleine Waffenschein berechtigt zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen. Führen ist das Beisichtragen der Waffe außerhalb befriedeten Besitztums. Auch wer diese Waffe permanent im Handschuhfach seines PKW liegen hat und damit unterwegs ist, führt sie.

Um den Kleinen Waffenschein zu erhalten, muss der Antragsteller volljährig sein, zuverlässig und persönlich geeignet. Diese Punkte werden von der Behörde überprüft. Ein Sachkundenachweis oder ein Bedürfnis sind nicht erforderlich. Auch wird keine Haftpflichtversicherung wie beim "normalen" Waffenschein gefordert.

Der Erwerb und der Besitz von zugelassenen Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (erkennbar am PTB-Zeichen) ist weiterhin ab 18 Jahren erlaubnisfrei möglich. Die Händler sind nunmehr aufgefordert, Käufer solcher Waffen auf das Erfordernis des Kleinen Waffenscheins hinzuweisen.

Der Kleine Waffenschein wird derzeit noch auf den Formularen des "normalen" Waffenscheins ausgestellt, da noch keine neuen offiziellen Vordrucke vorhanden sind. Er wird jedoch im Gegensatz zum Waffenschein unbefristet erteilt und generell für die Gruppe der Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, nicht auf eine bestimmte, mit Seriennummer bezeichnete Waffe. Die Gebühr für die Erteilung des Kleinen Waffenscheines liegt nach Anweisung des Bundesinnenministeriums bundesweit einheitlich bei 50 Euro.