Wichtiger Hinweis:

Für frei verkäufliche Munition und Waffen ist ein amtlicher Altersnachweis erforderlich. Das Mindestalter beträgt für den Erwerb dieser Produkte 18 Jahre!

Aufgrund der aktuellen Situation erfolgt derzeit kein Versand von erwerbscheinpflichtiger Munition / frei verkäuflicher Kartuschenmunition, Zündhütchen und pyrotechnischer Munition

Die Verkauf von erwerbscheinpflichtiger Munition und erwerbscheinpflichtigen Waffen erfolgt grundsätzlich innerhalb Deutschlands und nur gegen Vorlage einer amtlich bestätigten Erwerbsberechtigung - z.B. Waffenbesitzkarte, Jagdschein, Waffenschein oder anderer waffenrechtlicher Genehmigungen.

Nachweis der Erwerbserlaubnis

Zusätzlich zu einer beglaubigten Kopie vom Personalausweis (nicht älter als 14 Tage) und den Kontaktdaten der zuständigen Behörde werden folgende Dokumente benötigt:

Waffenbesitzkarte nach § 14 Abs. 2 oder § 14 As. 4

Wenn die Waffe auf eine Waffenbesitzkarte erworben werden soll, ist die jeweilige Waffenbesitzkarte im Original mit Einwurfeinschreiben zuzusenden. In der Waffenbesitzkarte nach §14 Abs. 2 (grün) muß der gültige Voreintrag enthalten sein. Weiterhin ist das Erwerbstreckungsgebot zu beachten (2 Waffen innerhalb von 6 Monaten) und die notwendigen Personen NWR-ID und Erlaubnis-NWR ID müssen enthalten sein.

Jagdschein

Der Jagdschein ist im Original mit den NWR-Id aus dem Stammdatenblatt mit Einwurfeinschreiben zuzusenden.

Info NWR Id

https://german-rifle-association.de/ab-september-benoetigt-ihr-in-deutschland-die-neuen-nwr-ids/